Verhaltenscodex Europaeischer Friseure

Verhaltenskodex europäische Friseure

Confédération Européenne des The International Hairdressing
Organisations Patronales de la Coiffure Union
(CIC Europe) (Uni-Europa)
Gooierserf 400 Rue de l’Hôpital, 31, Box 9
NL-1276 KT HUIZEN B-1000 BRÜSSEL
Niederlande Belgien
VERHALTENSKODEX
LEITLINIEN FÜR EUROPÄISCHE FRISEURE
„WIE MAN MITEINANDER AUSKOMMT“
(von der Europäischen Kommission unterstützte Initiative)
EMPL-2001-00831-01-00-DE-TRA-00 (EN)

EMPL-2001-00831-01-00-DE-TRA-00 (EN)

VORWORT
Ein besseres Miteinander im Dienste der Qualität
Etwa 400 000 Friseursalons, über 1 Million Beschäftigte (~ 8 % des gesamten
Dienstleistungssektors in Europa) und ca. 350 000 000 potentielle Kunden in den EULändern
– so stellt sich das Friseurgewerbe heutzutage dar.
Das Friseurgewerbe spielt also eine wichtige Rolle für die Europäische Gemeinschaft und
ihre Einwohner. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass das Friseurgewerbe in
jeder Hinsicht versucht, die höchsten qualitativen Ansprüche zu erfüllen.
Die unterzeichneten Parteien hoffen, dass die EU-Regierungen dem arbeitsintensiven
Charakter dieses Dienstleistungssektors Rechnung tragen und – im Einklang mit den
beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU (Schwerpunkt „Unternehmergeist“) sowie
im Hinblick auf die Beschäftigungsförderung im Friseurgewerbe – entsprechende
finanzpolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Senkung der Mehrwertsteuer, in
Erwägung ziehen.
Diese Leitlinien für europäische Friseure – der Kodex „Wie man miteinander auskommt“
– wurden von den Sozialpartnern des Sektors verfasst, um positive Entwicklungen mit
hohen Standards zum gegenseitigen Nutzen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Kunden
und Gesellschaft herbeizuführen.
Die zwei internationalen Organisationen des Sektors – CIC Europe und UNI-Europa,
Hair&Beauty – möchten den Sozialpartnern in allen EU-Ländern daher nahe legen, ihre
Tätigkeit an diesen Leitlinien auszurichten und diese bei ihren Vereinbarungen und
anderen einschlägigen Regelungen zugrunde zu legen.
Wir wollen „ein besseres Miteinander“, um für mehr Arbeits- und Lebensqualität zu
sorgen.
Die nachstehenden Leitlinien sind Empfehlungen, die gemeinsam von UNI-Europa und
CIC Europe an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Friseurgewerbe sowie an die
nationalen Organisationen, die sie vertreten, gerichtet sind. Diese Leitlinien legen
Verhaltensstandards für die Tätigkeit im Friseurgewerbe fest. Somit empfehlen UNIEuropa
und CIC Europe, dass ihre Mitglieder sich nach diesen Leitlinien richten und sie
in der täglichen Praxis umsetzen.
UNI-Europa und CIC Europe werden für das Follow-up des Kodex im Rahmen des
sektoralen sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene sorgen.
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INHALTSVERZEICHNIS
I. GRUNDPRINZIPIEN
* Geschäftserfolg und gutes Arbeitsklima gehen Hand in Hand
* Eine optimale Arbeitsumgebung
* Gewinne
* Faire Löhne
* Gute Arbeitsbedingungen
* Soziales Arbeitsumfeld
* Lebenslanges Lernen
II. LEITLINIEN
* Kooperation
* Gleichbehandlung
* Verbot von Kinderarbeit
* Löhne und Leistungen
* Sicherheit und Gesundheitsschutz
* Familienleben
* Beschäftigungsfähigkeit
* Faire Entlassungsbedingungen
* Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen
* Information und Konsultation
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I. GRUNDPRINZIPIEN
Geschäftserfolg und gutes Arbeitsklima gehen Hand in Hand
Gute Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind ein „Muss“,
wenn man dafür sorgen will, dass die Friseursalons qualitativ hohen Ansprüchen genügen
und über gut ausgebildetes, hochmotiviertes Personal verfügen – beides notwendige
Bedingungen, um Kundenbindungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
Solche Arbeitsbeziehungen gründen auf Vertrauen, auf Teamgeist und auf einem
unablässigen sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und sind
Ausdruck gegenseitigen Verstehens.
Außerdem sind sie der beste Garant für geschäftlichen Erfolg, während sie gleichzeitig
ein gutes Arbeitsklima für alle Beteiligten gewährleisten.
Ein gutes Sozialsicherungssystem ist ein Produktionsfaktor und ein „Plus“ in einer sich
rasch ändernden Welt, da Menschen, die sich sicher fühlen, leichter bereit sind, sich
Änderungen anzupassen.
Voraussetzung für den Geschäftserfolg ist die vollständige Beseitigung von
Schwarzarbeit und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.
Eine optimale Arbeitsumgebung
Die Ziele sind klar: Der Erwerbszweig soll wachsen und sich entfalten, und das Personal
soll in den Genuss von günstigen sozialen Rahmenbedingungen kommen.
Diese Ziele können indessen nur dann erreicht werden, wenn gemeinsame
Anstrengungen zu deren Verwirklichung unternommen werden.
Eine optimale Arbeitsumgebung ist nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind, und zwar:
* Die Friseursalons arbeiten rentabel;
* es herrschen gerechte Lohn- und Arbeitsbedingungen;
* es bestehen günstige soziale Rahmenbedingungen und
* das lebenslange Lernen wird gefördert.
Gewinne
Gewinne sind ein wichtiger Faktor für die Existenzsicherung und den Wohlstand eines
„Salons“. Die Gewinne von heute sind die Investitionen von morgen. Wenn ein Salon
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Verlust macht, muss er zwangsläufig schließen. Dabei verliert jeder: die Kunden, die
Inhaber und insbesondere diejenigen, deren Arbeitsplätze verschwinden.
Eine gesunde Finanzlage sichert das Fortbestehen der Salons und ermöglicht bessere
Löhne und Arbeitsbedingungen sowie zweckmäßige Investitionen, was zu einer
qualitativen Verbesserung der Dienstleistungen und höheren beruflichen Standards führt,
wodurch wiederum die Kundenzufriedenheit und -treue aufrechterhalten werden. Ferner
wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, umweltbezogenen Fragen sowie der
Einrichtung des Friseursalons, einschließlich der Arbeitsausrüstung, angemessene
Aufmerksamkeit zu widmen.
Genauso wichtig ist, dass alle im Friseurgewerbe tätigen Personen, insbesondere die
Arbeitnehmer, über die grundlegenden geschäftlichen Daten der Salons, in denen sie
arbeiten, informiert werden. Diese Daten sollten von den beteiligten Parteien selbst
besprochen werden.
Gewinne können nur dann erzielt werden, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind,
und zwar im Zusammenhang mit Löhnen, Arbeitsbedingungen, Ausbildung, Umgang mit
Kunden, anspruchsvollen Dienstleistungen und Professionalismus, die allesamt
gemeinsame Anstrengungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erfordern. Im
Folgenden werden diese Bedingungen näher untersucht.
Faire Löhne
Erstens sollte hochqualitative Arbeit angemessen entlohnt werden. Außerdem sind hohe
Löhne gut für das Image der Branche und sind Merkmal eines fortschrittlichen
Wirtschaftszweigs.
Hohe Löhne sind ein Zeichen der Anerkennung und des Respekts für die Beschäftigten.
Wenn in der Branche ein hohes Lohnniveau herrscht, werden sich die Möglichkeiten für
unfairen und ungleichen Wettbewerb verringern oder sogar ganz verschwinden, während
die Möglichkeiten der Mobilität zunehmen.
Gleichzeitig zieht ein hoher Verdienst die besten Auszubildenden an und veranlasst das
Personal zum Bleiben. Kein Zweifel, faire Löhne garantieren Qualität.
Faire Löhne sichern hohe Produktivität und den Geschäftserfolg. So wirken sie sich zum
gegenseitigen Vorteil aus („Win-win“-Situation).
Gute Arbeitsbedingungen
Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gehen Hand in Hand. Gute
Arbeitsbedingungen halten die Menschen an ihren Arbeitsplätzen. Sie sorgen für
Stabilität und bessere Lebensqualität in den Salons.
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Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene soziale Absicherung zeugen von
Qualität und Professionalismus. Sie verhindern Auseinandersetzungen und verringern
somit die Gesamtkosten. Ferner tragen sie zum Wachstum und zur Rentabilität der Salons
auf nachhaltiger Basis bei.
Soziales Arbeitsumfeld
Ein soziales Arbeitsumfeld ist eine offene Umgebung, die Raum für Kreativität und den
Ausdruck der eigenen Persönlichkeit lässt, wo das Personal ermutigt wird,
vorausschauend zu handeln und Verantwortung für ihre ständige Weiterentwicklung zu
übernehmen, wo – wann immer möglich – Jobrotation und Anreicherung der
Arbeitsinhalte praktiziert werden, und wo ein Gefühl dafür herrscht, dass „die
gemeinsame Arbeit wichtig ist“.
Ein angenehmes Arbeitsumfeld wiederum führt zu einer „Win-win“-Situation. In einer
offenen Umgebung gibt es weniger Stress und die Fehlzeiten gehen beträchtlich zurück,
während eine gute Arbeitsatmosphäre zur Zufriedenheit der Kunden beiträgt. Es entsteht
ein „positives“ Arbeitsklima, von dem sowohl die Beschäftigten als auch der Salon
profitieren.
Lebenslanges Lernen
Wir leben in einer lernenden Gesellschaft. Gut informierte Kunden verlangen ständig
nach aktualisierten und qualitativ höherwertigen Dienstleistungen. Daher ist eine
kontinuierliche Weiterbildung für uns alle erforderlich, um den Erfolg zu sichern.
Lebenslanges Lernen bedeutet permanente berufliche Weiterentwicklung, was wiederum
eine bessere Qualität der Dienstleistungen sowie eine höhere Selbstachtung und einen
größeren Respekt vor anderen mit sich bringt.
Diese berufliche Weiterentwicklung liegt in der Verantwortung sowohl der Arbeitgeber
als auch der Arbeitnehmer.
Berufliche Weiterbildung ist eine Voraussetzung dafür, dass ein „Salon“ mit den
Veränderungen Schritt halten kann. „Salons“, die über gut ausgebildetes Personal
verfügen, haben Wettbewerbsvorteile.
Durch Lernen wird die Beschäftigungsfähigkeit verbessert, die wiederum eine
Voraussetzung für die Arbeitsplatzsicherheit und die Mobilität der Beschäftigten ist.
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II. LEITLINIEN
Aus den vorstehend angeführten Grundprinzipien ergeben sich folgende Leitlinien:
Die Salons und die Arbeitnehmer sollten entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten
und im Rahmen der geltenden Gesetze, der Arbeitsbeziehungen und der
Beschäftigungspraxis des Landes, in dem sie niedergelassen sind, sowie unter
Berücksichtigung des spezifischen Merkmale des Friseurgewerbes
1. im Geist der Teamarbeit und des gegenseitigen Verständnisses kooperieren, um
effektiv zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt der Friseursalons
zum Vorteil aller Beteiligten – Kunden, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Inhaber und/oder
Aktionäre – beizutragen; hierbei gilt, dass die Erwirtschaftung eines Gewinns Ziel eines
jeden Friseursalons ist und sein muss und dass Kooperation bei der Bekämpfung von
„Schwarzarbeit und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“ erforderlich ist.
2. keine Diskriminierung ausüben gegen Kunden und Beschäftigte, insbesondere
aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen
Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der
Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder
der sexuellen Ausrichtung, Staatsangehörigkeit oder sonstigen Gründen;
3. den Grundsatz des Schutzes von Kindern und jungen Arbeitnehmern respektieren;
4. bestmögliche Löhne und Leistungen bieten, damit die besten Auszubildenden
eingestellt und den Kunden anspruchsvolle Dienstleistungen auf dauerhafter Basis
geboten werden können;
5. die optimalen Arbeitsbedingungen hinsichtlich Gesundheitsschutz, Sicherheit und
Würde in ihrem Geschäftsbetrieb bieten und die Befolgung von Vorschriften betreffend
die maximale Arbeitszeit, die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sowie den
bezahlten Jahresurlaub, unter Berücksichtigung der erforderlichen Flexibilität des
Friseurgewerbes, garantieren;
6. die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben fördern;
7. den Beschäftigten Möglichkeiten zum Ausdruck der eigenen Persönlichkeit und für
Mitverantwortung bieten; hierbei sollten Weiterbildung und lebenslanges Lernen die
Grundlage bilden, im Hinblick auf die Verbesserung von Qualifikationsniveaus und
-entwicklung, um die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und
ihre Mobilität zu erhöhen; ferner sollte, soweit möglich, für eine Anreicherung der
Arbeitsinhalte gesorgt werden;
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8. die Vorschriften zum Schutz gegen ungerechtfertigte Entlassungen befolgen;
9 die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen respektieren;
10. die Arbeitnehmer und ihre Vertreter beizeiten über die grundlegenden geschäftlichen
Daten der „Salons“ sowie über Fragen von beidseitigem Interesse informieren und sie
diesbezüglich konsultieren.
UNTERSCHRIFTEN
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CIC Europe Uni-Europa
ANSCHRIFTEN:
Confédération Européenne des The International Hairdressing
Organisations Patronales de la Coiffure Union
(CIC Europe) (Uni-Europa)
Gooierserf 400 Rue de l’Hôpital, 31, Box 9
NL-1276 KT HUIZEN B-1000 BRÜSSEL
Niederlande Belgien
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Diese Initiative wurde unterstützt von der Europäischen Kommission,
GD Beschäftigung und Soziales
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